Wichtige Hinweise

Voraussetzungen für die Übernahme eines Tieres aus unserem Tierheim

(Kurzüberblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Bei der Vermittlung von Tieren aus dem Tierheim in Mietwohnungen ist grundsätzlich das schriftliche Einverständnis des Vermieters von Nöten.

Bei Eigentumswohnungen sollten die Miteigentümer informiert werden und es empfiehlt sich auch ein schriftliches Einverständnis einzufordern (in manchen Objekten untersagt die Eigentümergesellschaft das Halten von Tieren).

Generell empfiehlt es sich die Nachbarn vor der Anschaffung eines Tieres zu informieren.

Beachten Sie örtliche Meldepflichten. So sind Hunde in aller Regel melde- und steuerpflichtig. In manchen Gemeinden / Städten besteht auch schon eine Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. Erkundigen Sie sich vorab auf Ihrem Bürgermeisteramt.

Unsere Tiere werden grundsätzlich nur in artgerechte Haltung vermittelt:

Beispiele:

Hunde werden nicht in Ketten- oder Zwingerhaltung vermittelt.

Katzen werden in der Regel nur mit Freilauf vermittelt, es sei denn, es handelt sich bekanntermaßen um bereits eingewöhnte Wohnungskatzen.
Katzenkinder werden normalerweise zu zweit oder zu einer anderen Katze vermittelt.

Kleintiere werden nur mit, bzw. zu einem Partner vermittelt.
Käfige können nie zu groß sein, daher achten wir auf die Mindestgröße für die jeweilige Tierart!
Täglichen Auslauf, im Freigehege oder in der Wohnung setzen wir grundsätzlich voraus.

Kontakt

Tierschutzverein Backnang u.U.e.V.
Geschäftsstelle
Postfach 14 60
71504 Backnang
Tel.: 07191 910183
Fax: 07191 3458353
info(@)tierschutzverein-backnang.de

Ihre Ansprechpartnerin in
allen Vereins-
angelegenheiten:
Geschäftsführerin
Karin Boddenberg

Wenn Sie Fragen zu bestimmten Tieren in unserem Tierheim haben, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiterinnen im Tierheim in Erlach.

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