Tierschutzverein Backnang (Druckversion)

Informationen

Wir legen sehr großen Wert darauf, unsere Tierheimtiere in einem guten Zustand in ihr neues Zuhause zu übergeben. Das heißt, sie werden entsprechend gepflegt, geimpft, entwurmt usw. Auch sorgen wir in der Regel vor der Übergabe des Tieres für dessen Kastration. All dies kostet, neben der Versorgung mit Futter und nötigenfalls Medikamenten während ihres Aufenthalts bei uns, viel Zeit und Geld. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir als kleinen Unkostenbeitrag - und als Zeichen dafür, dass dem neuen Besitzer sein neuer Liebling auch tatsächlich etwas wert ist - darum bei der Übergabe in der Regel eine Schutzgebühr verlangen. Fragen Sie bei konkretem Interesse unser Tierheimpersonal.

Bitte bedenken Sie, dass die Schutzgebühren nicht einmal ansatzweise kostendeckend sind und insofern eher symbolischen Charakter haben. Wenn Sie einen kleinen Einblick über tendenziell standardmäßig anfallende Kosten nehmen möchten, dann schauen Sie hier.

Über freiwillige Spenden darüber hinaus (abzugsfähig) sind wir natürlich jederzeit dankbar.

Die kleine Ayleen

Ein kleines Beispiel, in welchem Zustand Tiere oftmals bei uns landen. Hier sehen Sie die kleine Ayleen, als sie frisch zu uns kam und wie sie jetzt, glücklich und zufrieden in ihrem neuen Zuhause, aussieht. Die Mühe hat sich doch gelohnt, was meinen Sie?

Voraussetzungen für die Übernahme eines Tieres aus unserem Tierheim

(Kurzüberblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

  • Bei der Vermittlung von Tieren aus dem Tierheim in Mietwohnungen ist grundsätzlich das schriftliche Einverständnis des Vermieters von Nöten.
  • Bei Eigentumswohnungen sollten die Miteigentümer informiert werden und es empfiehlt sich auch ein schriftliches Einverständnis einzufordern (in manchen Objekten untersagt die Eigentümergesellschaft das Halten von Tieren).
  • Generell empfiehlt es sich die Nachbarn vor der Anschaffung eines Tieres zu informieren.
  • Beachten Sie örtliche Meldepflichten. So sind Hunde in aller Regel melde- und steuerpflichtig. In manchen Gemeinden / Städten besteht auch schon eine Registrierungspflicht für Freigängerkatzen. Erkundigen Sie sich vorab auf Ihrem Bürgermeisteramt.

Vermittlung nur in artgerechte Haltung

Unsere Tiere werden grundsätzlich nur in artgerechte Haltung vermittelt:

Beispiele:

  • Hunde werden nicht in Ketten- oder Zwingerhaltung vermittelt.
  • Katzen werden in der Regel nur mit Freilauf vermittelt, es sei denn, es handelt sich bekanntermaßen um bereits eingewöhnte Wohnungskatzen oder Handycap-Katzen. Paare, die sich im Tierheim gebildet haben oder schon vorher zusammen waren, werden nicht getrennt.
  • Katzenkinder werden normalerweise zu zweit oder zu einer circa gleichalten Katze vermittelt.
  • Kleintiere werden nur mit, bzw. zu einem Partner vermittelt. Auch hier gilt, dass Paare nicht getrennt werden.
  • Käfige können nie zu groß sein, daher achten wir auf die Mindestgröße für die jeweilige Tierart!
  • Täglichen Auslauf, im Freigehege oder in der Wohnung setzen wir grundsätzlich voraus.
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