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Tieren ein Zuhause geben.
Eine Herzensangelegenheit
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Sonderfall Katze zugelaufen

Sonderfall Katze zugelaufen/gefunden

Nicht jede Katze, die öfters bei Ihnen „vorbeischaut“ ist herrenlos. Katzen haben ein sehr weitläufiges Revier und legen bisweilen große Strecken bei ihren Patrouillen zurück. Vor allem unkastrierte Kater können auf der Suche nach einer attraktiven Katzendame gewaltige Strecken zurücklegen und sind dann mitunter bis zu ein paar Tagen hierfür unterwegs. Die meisten Katzen lassen sich auch gerne auf einen Snack einladen, was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass sie ausgehungert sind, sondern dass der kleine Zwischenimbiss einfach willkommen ist.

Sollte eine Katze regelmäßig vorbeikommen und keinem der Nachbarn gehören, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Überprüfen Sie wenn möglich, ob das Tier eine Tätowierung hat oder lassen bei einem Tierarzt überprüfen, ob das Tier mit einem Microchip gekennzeichnet ist.

  • Wenn es tätowiert oder gechipt ist, können Sie bei Tasso oder dem  FINDEFIX – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes anrufen und erfahren so, ob das Tier mit seinem Besitzer gemeldet ist.

  • Melden Sie den Fund des Tieres bei Ihrer Gemeinde und dem zuständigen Tierschutzverein/Tierheim

  • Hängen Sie Flyer aus, z.B. bei Tierärzten, in Ihrer und den umliegenden Straßen, im Supermarkt, beim Bäcker oder bringen Sie das Tier in Ihr zuständiges Tierheim. Dort kümmert man sich um die Versorgung des Tieres und kann ebenfalls prüfen, ob die Katze durch einen Microchip/Tätowierung gekennzeichnet ist und dem Besitzer wieder zuführen.

Sollte das Tier verletzt sein, bringen Sie es bitte zum Tierarzt oder in die Tierklinik, damit das Tier versorgt werden kann und auch hier besteht wieder die Möglichkeit nach einer Tätowierung bzw. nach einem Chip zu schauen. Wichtig: Bitte melden Sie sich vorab bei uns, damit wir Sie zu einem Tierarzt leiten und dort ankündigen können. Außerhalb unsrer Öffnungszeiten bitten wir Sie unbedingt die Tierklinik Dr. Erath in Leutenbach anzurufen (s. Fund von verletztem Tier, Besitzer unbekannt)

Wichtiger Hinweis

Wenn Sie ein Tier finden, werden Sie nach dem Gesetz (§ 965 BGB) zum Finder und sind verpflichtet, den Fund gegenüber der zuständigen Behörde anzuzeigen. Unterlassen Sie dies, machen Sie sich des Diebstahls strafbar. Sollten Sie den Besitzer nicht ausfindig machen können, müssen Sie bitte die „Fund“sache Tier dem zuständigen Tierschutzverein überstellen, sozusagen als qualifizierte Verwahrungsstelle für die Gemeinde.

Und bedenken Sie auch, vielleicht ist der Besitzer schon verzweifelt auf der Suche nach seinem verschwundenen Liebling und in großer Sorge und Verzweiflung.

Kontakt

Tierheim:
Tierheim Erlach
Erlach 9
71577 Großerlach

Anfahrt auf Google Maps

07193 6585
07193 930195

Bitte kontaktieren Sie unser Tierheim nur, wenn es um konkrete Anfragen bezüglich unserer Tierheimtiere, Terminabsprachen (z.B. Gassigehen), Aufnahme von Tieren, vorübergehende Aufnahme von Pensionshunden u.ä. geht, zu den Öffnungszeiten.

Bei allen Vereinsangelegenheiten und für Ihren Schriftverkehr mit uns verwenden Sie bitte die Kontaktdaten unserer Geschäftsstelle:

Geschäftsstelle:
Tierschutzverein Backnang u.U.e.V.
Erlach 9
71577 Großerlach

Email-Kontakt - bitte beachten:

Ihr Email-Kontakt wird an das Büro der Geschäftsstelle gesendet, nicht in das Tierheim direkt. Die Emails werden vom Büro aus bearbeitert und entsprechende Emails an das Tierheim weitergeleitet. Aus diesem Grund kann eine Beantwortung unter Umständen 2-3 Tage in Anspruch nehmen.

info(@)tierschutzverein-backnang.de

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